bauer Rechtsanwälte Wien

Rechtssicherheit bei
Vermögensstreitigkeiten

Die Praxis zeigt:

Bei Ehescheidungen, Erbrechtsangelegenheiten und schlecht verhandelten Verträgen werden, oftmals wider besseres Wissen, Fehler begangen. Fehler, die zu vermeiden gewesen wären, im nachhinein aber schwer zu korrigieren sind. In der Konsequenz führt dies dann meist zu finanziellen Nachteilen.

Gut beraten ist, wer gut beraten wird.

BAUER bietet Rechtssicherheit bei Vermögensstreitigkeiten.

Seit 30 Jahren ist die Kanzlei darauf spezialisiert, bei Vermögensstreitigkeiten für Mandanten die wirtschaftlich bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Bekommen was einem zusteht.
Und seine Schäfchen im Trockenen zu wissen.

Das ist das Credo der Kanzlei BAUER.
Bei Ehescheidungen, im Erb- und Vertragsrecht.

Scheidungsrecht

Scheidungsrecht

Wenns ums Geld geht, verhärten sich schnell die Fronten. Die Gefahr des sozialen Abstiegs ist dabei für beide Seiten enorm.

Wohnversorgung, Geld und, wenn minderjährige Kinder im Spiel sind, deren Obsorge, das sind die großen, wichtigen Themen bei einer Ehescheidung. Stolpersteine und bürokratische Herausforderungen braucht hier wirklich niemand.

BAUER bietet Rechtssicherheit bei Vermögensstreitigkeiten.

Um im Ehescheidungs- bzw. Aufteilungsverfahren als Mandant/in zu bekommen und zu behalten, was einem zusteht, darin besteht die Spezialisierung der Kanzlei BAUER.

In den folgenden Schritten sind Mandanten durch BAUER beraten, begleitet und vertreten:

Eingehende Beratung vor einer möglichen Ehescheidung (vorprozessuale Phase)

Hier geht es darum zu erfahren – und in Folge zu unterlassen – was im weiteren Prozess gegen Sie verwendet werden und dem Ergebnis schaden könnte. Kurz: Die Do‘s & Dont‘s. Erörterung der Fragen wie:

  • Wer verbleibt in der gemeinschaftlichen Ehewohnung?
  • Wer erhält die in der Ehe erworbenen Liegenschaften und Sachen?
  • Wie wird das Vermögen wie Ersparnisse, Ehewohnung, Immobilien, KFZ, uvm aufgeteilt?
  • Steht Ihnen Unterhalt zu oder müssen Sie Unterhalt leisten?
  • Wer erhält die Obsorge für die Kinder?
  • Wie wird das Kontaktrecht zu den Kindern geregelt?
Begleitung und Vertretung bei der einvernehmlichen Scheidung
In diesem Fall kann eine Beratung beider Teile in Erwägung gezogen werden, damit das Verfahren zügig und komplikationslos abgewickelt werden kann.
Begleitung und Vertretung im streitigen Ehescheidungsverfahren
Hat die andere Seite eine anwaltliche Vertretung, bedeutet selbst keinen Anwalt zu haben, jedenfalls die schlechtere Position. Hier ist eine Rechtsvertretung unbedingt empfohlen.
Begleitung und Vertretung im nachfolgenden Aufteilungsverfahren

Hier kann schlechte Beratung ins Auge gehen. Zuviel steht auf dem Spiel: Um für Sie die beste Position auszuverhandeln, schreit dieser komplexe Sachverhalt nach einem Anwalt mit viel Erfahrung bei Vermögensstreitigkeiten.

Hier steht die Aufteilung sämtlicher Vermögenswerte, die in der Ehe angeschafft wurden, im Zentrum des Verfahrens: Ersparnisse, Ehewohnung, Immobilien, KFZ und andere materielle Güter.

Auch Fragen wie

  • Wie werden Schulden aufgeteilt?
  • Was passiert mit gemeinsamen Krediten?
  • Was passiert mit Bürgschaften?
  • Was geschieht mit von Dritten geschenktem und in die Ehe eingebrachtem Vermögen?

 werden in dieser sensiblen Phase geklärt.

In jedem dieser Schritte liegt der volle Fokus auf der Erzielung des bestmöglichen wirtschaftlichen Ergebnisses.

Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

KOSTENFREIES
Erstgespräch:

Dieses Erstgespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Dr. Bauer beleuchtet darin, gemeinsam mit Ihnen, Ihre Situation, Ihre Möglichkeiten und entwickelt erste Lösungsansätze.

Erbrecht

Erbrecht

Der gesellschaftliche Wandel und damit neue Formen des Zusammenlebens bringen Veränderungen und neue Möglichkeiten im Erbrecht mit sich. Gleichzeitig gibt es für den Erblasser Pflichten zu berücksichtigen, die bei Vernachlässigung nach dem Ableben zu Erbrechtsstreitigkeiten der Hinterbliebenen führen können.

Auch taucht immer wieder die Frage auf, ob man in Erbrechtsangelegenheiten wirklich einen Anwalt braucht oder der Weg zum Notar ausreicht. Hier ist es wichtig zu differenzieren: Der Anwalt vertritt Ihr Interesse und setzt es bestmöglich durch. Notare wickeln ordnungsgemäss ab, setzen aber keine Parteieninteressen durch. Auch im Erbrecht gilt: Gute Beratung kostet, schlechte Beratung kostet allerdings noch viel mehr.

BAUER bietet Rechtssicherheit bei Vermögensstreitigkeiten.

Damit man bekommt, was einem zusteht.

Im Erbrecht sind in zwei Bereichen richtige Vereinbarungen zu treffen: Vorsorgen für sich selbst und - nach dem Ableben - für die Hinterbliebenen.

Durch die folgenden Schritte können Mandanten mit BAUER gut vorsorgen:

Erbrechts-Vorsorge

Vorsorgevollmacht

Um selbst bestmöglich abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht. Volljährige Personen gehen damit auf Nummer sicher, im Falle der eigenen eintretenden Unmündigkeit fortan nicht von einer bürokratisch zugeteilten, sondern von der selbstgewählten Person ihres Vertrauens vertreten zu werden.

Errichtung von letztwilligen Verfügungen und vorsorgende Vermögensübertragung

Den letzten Willen verfügen und diese letztwillige Verfügung im Testamentsregister eingetragen wissen. Die Regelung des Erbes kann durch Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten vorweggenommen werden. Die vorsorgende Vermögensübertragung ist oft zweckmässig, um das Vermögen im Familienbesitz zu erhalten, Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder um Steuer zu sparen. Dies kann etwa durch Schenkungs- oder Übergabsverträge umgesetzt werden.

Umsetzung der Nachlassplanung

Damit vermeiden Sie die Anfechtbarkeit der letztwilligen Verfügung und können sicher sein, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben durchgesetzt wird.

Erbrechts-Nachlass

Gibt es mehrere Erben, liegen oft verschiedene Interessenslagen vor. Hier ist es ratsam, eine anwaltliche Vertretung zu haben, um zu bekommen, was einem zusteht.

Begleitung des Verlassenschaftsverfahrens
  • Findung von Ausgleichslösungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr des Pflegevermächtnisses
Vertretung in Erbstreitigkeiten
  • Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Erbschaftsprozessen vor Gericht
  • Pflichtteilsansprüche sind gesetzlich geregelt
  • Durchsetzen / Abwehren
  • Pflegevermächtnis: Durchsetzen / Abwehren von finanziellem Ausgleich für Pflegeleistungen vor dem Tod des Verstorbenen, gegen den/die Erben

In jedem dieser Schritte liegt der volle Fokus auf der Erzielung des bestmöglichen wirtschaftlichen Ergebnisses.

Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

KOSTENFREIES
Erstgespräch:

Dieses Erstgespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Dr. Bauer beleuchtet darin, gemeinsam mit Ihnen, Ihre Situation, Ihre Möglichkeiten und entwickelt erste Lösungsansätze.

Vertragsrecht

Vertragsrecht

Eine gute Vertragserrichtung bedeutet, dass der Vertrag wasserfest ist.
Damit später daraus keine Streitigkeiten entsteht.

  • Errichtung von Liegenschaftskaufverträgen

  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen

  • Eintreibungsangelegenheiten und Inkassowesen

In jedem dieser Schritte liegt der volle Fokus auf der Erzielung des bestmöglichen wirtschaftlichen Ergebnisses.

Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Dr. Ulrike Bauer

Dr. Ulrike Bauer

Seit Kanzleigründung 1989 legt Dr. Ulrike Bauer ihr Augenmerk auf effektive Lösungen bei Vermögensstreitigkeiten. Ihre 30-jährige Expertise in diesem Bereich macht sie zur anerkannten Expertin im Bereich der Vermögensaufteilung.

Bei Ehescheidungen, im Erbrecht sowie bei Eintreibungsangelegenheiten vertrauen Mandanten ihrer langjährigen, sicheren Verhandlungspraxis.

Die erfolgreichen Abschlüsse lassen sich auf einen Mix von hoher Empathie, Hartnäckigkeit und Pragmatismus zurückführen. Zu wissen wann was einzusetzen ist, um die wirtschaftlich besten Lösungen auszuverhandeln, darauf kommt es ihr an.

Immer mit dem Ziel:
Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Kontakt

Bauer Wien

Kanzlei Dr. Ulrike BAUER
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1010 Wien
Tel.: 01 587 78 20
Fax: 01 587 78 20-9
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Fremdsprachen: Englisch

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Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien, RA-Code R120171
Rechtsanwaltskammer Wien, Österreich
RAO und RL-BA, abrufbar unter www.oerak.at
Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Wien

 

Konzept, Text und Design: www.bbck.at, Karin Amber
Umsetzung: www.xoxo.at, XOXO Websolutions e.U.

 

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